TGO - Hundemitnahme
Hunde
Für Hunde ist der streckenbezogene Fahrpreis der "Einzelfahrkarte Kind" zu entrichten. Bei Monats- oder Jahreskarten für einen Hund gilt der entsprechende Erwachsenenfahrpreis. Diese Regelungen gelten auch für die Mitnahme eines Hundes in der 1. Klasse in Zügen der DB Regio AG innerhalb des TGO-Verbundgebiets.
Kleine Hunde in geeigneten Transportbehältnissen und Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, werden unentgeltlich befördert.
Hundemitnahmeregelung bei Tages- und Zeitkarten
Bei Tages-, 24h- und Zeitkarten kann innerhalb der TGO im Rahmen der jeweiligen Kindermitnahmeregelung anstelle eines Kindes auch ein Hund mitgenommen werden (maximal zwei Hunde). Somit steht dem Familienausflug - mit Hund - nichts mehr im Wege.
Achtung!
Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhunde) ist in allen Bussen und Zügen ausgeschlossen.