Verbundweite Schwerpunktkontrollen

in Bussen und Zügen erfolgreich

Offenburg, 29. Januar 2015

Normalerweise führt jedes Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die Fahrkartenkontrollen in seinen Fahrzeugen selbst durch – meist mit begrenztem Personal und entsprechendem Erfolg. Aus diesem Grund kooperieren die Verkehrsunternehmen innerhalb des Tarifverbund Ortenau (TGO) mehrmals pro Jahr bei sogenannten Schwerpunktkontrollen. Dabei bringen sie die Prüfer zeitgleich ein, es kann somit intensiver und auch ungewöhnlicher – z.B. per Ausstiegskontrollen an Haltestellen – geprüft werden. Ein äußerst erfolgreiches Vorgehen: Bei den stets mehrtägigen Prüfungen in der gesamten Ortenau werden insgesamt pro Jahr rund 20.000 Personen kontrolliert. Davon sind zuletzt rund 350 Fahrgäste ohne gültiges Ticket aufgefallen – die Tendenz der beiden letzten Jahre ist fallend.

„Über den Zeitraum von sieben Jahren haben wir eine durchschnittliche Fahrgastquote von 2 Prozent ohne gültiges Ticket registriert“ so TGO-Geschäftsführer Stefan Preuss. Deutschlandweit geht der Verband der Deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) üblicherweise von rund 3,5 Prozent aus – in der Ortenau ist man also ehrlicher unterwegs.

Dabei weist die TGO darauf hin, dass die sogenannte Beförderungserschleichung schon lange kein Kavaliersdelikt mehr ist, sondern eine Straftat die nach dem Strafgesetzbuch sanktioniert wird. Dazu kommt, dass das zu entrichtende Bußgeld noch dieses Jahr deutlich teurer werden soll: Der Bundesrat hat Ende November 2014 eine "Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen" auf den Weg gebracht, die eine Erhöhung des Bußgeldes von heute 40 Euro auf dann 60 Euro enthält. Der Bundesrat will in Kürze über diese Verordnung beschließen lassen und das Bundesverkehrsministerium hat bereits signalisiert, dass sie anschließend zeitnah im Jahr 2015 in Kraft treten soll.

Um sich vor Bußgeld, Personalienfeststellung und Strafanzeige zu schützen, lautet daher der Tipp der TGO in Abwandlung einer alten und doch aktuellen Weisheit: „Ehrlich fährt am längsten!“

Downloadbereich

Pressemitteilung vom 29.01.2015 (292 KB) downloaden/einsehen!