D-Ticket JugendBW

D-Ticket JugendBW

D-Ticket JugendBW
  • vergünstigtes Deutschland-Ticket für junge Menschen
  • Gültig im öffentlichen Personennahverkehr (2. Klasse) in ganz Deutschland (nicht im Fernverkehr: ICE, IC, EC, Fernbus).
  • persönliche Fahrkarte, nicht übertragbar
  • Start zu jedem Monatsersten möglich (Bitte Fristen beachten)
  • Monatliche Zahlweise per SEPA-Lastschrift
  • keine Mitnahmeregelungen
  • rein digitales Produkt (E-Ticket per Smartphone oder auf Chipkarte)

Näheres zum D-Ticket JugendBW von Seiten des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier

Das "D-Ticket JugendBW" bestellen, können ...

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs.
  • Schüler:innen, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs (mit einem entsprechenden Ausbildungsnachweis).

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass diese in Baden-Württemberg wohnen beziehungsweise ihre Schule oder Hochschule in Baden-Württemberg ist.

Sollte der Fahrkarteninhaber noch minderjährig sein, bitte bei der Bestellung beim Kunden den Erziehungsberechtigten und als abweichenden Fahrkarteninhaber das Kind angeben.

Preis D-Ticket JugendBW

Ticket Gültigkeit Preis mtl. im Abo
D-Ticket JugendBW ÖPNV 2. Klasse deutschlandweit 39,42 €

Alle angegebenen Preise sind Euro-Beträge und verstehen sich inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Wer aktuell ein Schüler-Abo der TGO besitzt bestellt bitte das D-Ticket JugendBW neu. Die Kundennummer und die Laufzeit des aktuellen Abos werden übernommen.

Für den Bezug des D-Ticket JugendBW gilt:

  • Schüler:innen und Studierende beziehen das Abo beim Verbund am Schulort / Hochschulort (z.B. Schulstandort Offenburg = D-Ticket JugendBW von der TGO )
  • Junge Erwachsene bis 21 Jahre die keine Schule, Hochschule oder Berufsschule besuchen kaufen das Abo beim Wohnort-Verbund (z.B. Wohnort Lahr = D-Ticket JugendBW von der TGO)
  • Azubis / Bufdis / FSJ / FöJ / BFD beziehen das Abo beim Wohnort-Verbund (z.B. Wohnort Lahr = D-Ticket JugendBW von der TGO)
  • Sollte der Fahrkarteninhaber noch minderjährig sein, bitte bei der Bestellung beim Kunden den Erziehungsberechtigten und als abweichenden Fahrkarteninhaber das Kind angeben.

Von Chipkarte auf Handy-Ticket wechseln

Wichtiger Hinweis für Abo´s

Abo-Anträge, Änderungen (z.B. wegen Namensänderung, Adressenwechsel, neuer Kontodaten) und Kündigungen müssen bis zum 10. eines Monats bei der TGO eingehen, um für den Folgemonat berücksichtigt werden zu können.