FAQs zur Chipkarte / Smartcard

Fragen und Antworten

Warum bekomme ich eine Chipkarte?

Das D-Ticket JugendBW muss laut Vorgabe des Bundes als digitaler Fahrschein ausgegeben werden, daher werden alle TGO D-Ticket JugendBW Abonnements, die bisher auf Papier ausgegeben wurden, auf Chipkarte/Smartcard umgestellt. Die Fahrkarte ist in digitaler Form auf der Chipkarte / Smartcard gespeichert. So wird eine deutschlandweite Anerkennung und Prüfbarkeit gewährleistet.

Der Papierfahrschein mit aufgedrucktem Barcode war nur eine Übergangslösung und wird von der Chipkarte abgelöst.

Die Chipkarte ist Eigentum der TGO-Tarifverbund Ortenau GmbH und nach Ende des Abonnements zurückzugeben.

Wer bekommt die Chipkarte?

Alle TGO D-Ticket JugendBW-Kundinnen und -Kunden, die nicht das Handy-Ticket (D-Ticket:App) nutzen.

Die Ausgabe anderer Produkte auf Chipkarte wird gerade geprüft, kann leider noch nicht angeboten werden.

Wann erhalte ich meine neue Chipkarte?

Alle TGO D-Ticket JugendBW Abonnements werden schrittweise auf Chipkarte umgestellt. Dies geschieht automatisch, Sie müssen nichts unternehmen. Wenn Sie Ihr D-Ticket JugendBW statt auf einer Chipkarte lieber als E-Ticket auf dem Smartphone erhalten möchten, können Sie einen Wechsel über das Wechselformular beantragen.

Die ersten Chipkarten werden für den Monat März 2024 versandt. Die vollständige Umstellung soll vsl. bis Mai 2024 abgeschlossen sein.

Wie ist mit der Chipkarte umzugehen?

Bitte führen Sie die Chipkarte bei jeder Fahrt mit Bus und Bahn mit und behandeln Sie diese pfleglich, damit sie immer zuverlässig funktioniert.

Die Chipkarte darf insbesondere keinesfalls gebogen, gelocht, verschmutzt, zerkratzt, durchtrennt, beklebt, laminiert oder Magneten ausgesetzt werden.

Die Chipkarte ist Eigentum der TGO-Tarifverbund Ortenau GmbH und nach Ende des Abonnements zurückzugeben.

Kann die Chipkarte deutschlandweit geprüft/kontrolliert werden?

Das Deutschland-Ticket gilt auf Basis des durch den Bundesrat verabschiedeten Gesetzes deutschlandweit im Nahverkehr. Die Verkehrsunternehmen werden durch die jeweiligen Verordnungen der Länder zur Akzeptanz des D-Tickets verpflichtet. Alle Unternehmen und Verbünde sind Teilnehmer an (((eTicket Deutschland und dem gemeinsamen Standard. Die Chipkarten der TGO entsprechen diesem Standard (VDV KA) und können somit bundesweit kontrolliert bzw. ausgelesen werden.

Warum ist kein Deutschland-Ticket bzw. D-Ticket JugendBW Logo auf der Chipkarte?

Die TGO hat bewusst auf das Branding mit Deutschland-Ticket Logo bzw. D-Ticket JugendBW Logo verzichtet.

Die TGO sieht die Chipkarte (TGO Abo-Karte) als Trägermedium für eTickets, quasi als eine Brieftasche oder Wallet, in die verschiedene eTickets mit verschiedenen Produkten hineingelegt/gespeichert  werden können.

Da in Zukunft von der TGO auch andere Abo-Produkte als eTickets ausgegeben werden sollen, wird bewusst auf das Branding der Chipkarten mit Produktangaben oder Logos verzichtet.

Warum sieht man auf der Chipkarte keinen Chip?

Die Chipkarte funktioniert kontaktlos (NFC). Der Chip ist in der Chipkarte fest verbaut und befindet sich unterhalb des TGO-Logos auf der Kartenrückseite.

Was passiert mit meinem Handy-Ticket?

Das Handy-Ticket ist bereits ein digitales Ticket und muss daher nicht umgestellt werden. Falls Sie das Handy-Ticket nutzen, ändert sich für Sie nichts.

Warum ist kein Foto auf der Chipkarte?

Aufgrund von allgemeinen Vorgaben zur Ausgabe von Deutschland-Ticket bzw. D-Ticket JugendBW, werden auf der Chipkarte keine Fotos abgebildet.

Bitte beachten: Die Fahrtberechtigung ohne Foto gilt nur mit einem gültigen Lichtbildausweis. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres genügt zur Legitimation ein Schülerausweis.

Welche Daten von mir werden auf der Chipkarte gespeichert?

Auf der Chipkarte sind neben der Fahrkarte nur die notwendigen persönlichen Daten von Ihnen gespeichert, die für eine Fahrkartenkontrolle notwendig sind.
Die Daten sind verschlüsselt und können nur von zertifizierten Terminals und Prüfgeräten ausgelesen werden.

Welche Daten stehen auf meiner Chipkarte?

Auf der Chipkarte sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Kundennummer des Fahrkarteninhabers aufgedruckt. Neben allgemeinen Tarifhinweisen wird zusätzlich die Kartenummer und deren Gültigkeitsdauer aufgedruckt. Die Gültigkeitsdauer der Chipkarte hat nichts mit der Gültigkeitsdauer des Abonnements zu tun.

Wie kann ich prüfen ob meine Fahrtberechtigung auf der Chipkarte noch gültig ist?

Die Fahrtberechtigung auf der Chipkarte ist solange gültig, bis eine Kündigung erfolgt.

Ich habe meine Chipkarte verloren. Was muss ich tun?

Bei Verlust Ihrer Chipkarte können wir Ihnen gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro eine Ersatz-Chipkarte ausstellen.
Bitte wenden Sie sich dazu an abo@ortenaulinie.de oder 0781 / 966 789 910

Ihr verlorene Karte wird gesperrt und ist dann nicht mehr gültig.

Was bedeutet PET-G / Aus welchem Material ist die Chipkarte?

Unsere Chipkarten sind aus 100% recyceltem PET-G (rPET- G Verbundstoff). Dieses hochwertige, langlebige Material lässt sich recyceln und ist damit eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen PVC-Chipkarte.

ISO 14001 zertifizierte, klimaneutrale Produktio: 100% Wiederverwertung des Werkstoffs PETG unterstützt klimaschützende Anforderungen

Ändert die Chipkarte etwas an der Bezugs- bzw. Vertragslaufzeit?

Nein. Die Umstellung auf Chipkarte hat keinen Einfluss auf die bisherige Bezugslaufzeit Ihres Abonnements. Der Vertragsbeginn wird in das neue Produkt übernommen.