Erstattung der Eigenanteile für Schüler-Abos ist erfolgt
Rund 290.000 Euro zugeteilte Mittel des Ministerium wurden erstattet
Gute Nachrichten für alle Schüler-Abo-Kunden: Die Erstattung der Eigenanteile für die Monate April 2020 und Mai 2020 ist erfolgt. Die Rückzahlungen sollten bereits bei den Kunden angekommen sein.
Verkehrsministerium Baden-Württemberg (VM) stellt Mittel für Abo-Erstattungen zur Verfügung
Das VM hat finanzielle Mittel zur Entlastung der Eltern während der COVID-19-Pandemie in Höhe des Eigenanteils für die Monate April und Mai zur Verfügung gestellt. Für die TGO bedeutet dies Ausgleichsmittel von rund 290.000,- € welche direkt an die Fahrkartenabonnenten des Schüler-Abos erstattet wurden.
„Die TGO ist dankbar für die Bereitstellung dieser Mittel durch das Land, denn dieser Schritt ist eine wichtige Unterstützung für die Verkehrsunternehmen, die aufgrund des dramatischen Einbruchs der Fahrgeldeinnahmen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Angebots im Falle einer Kündigungswelle wirtschaftlich in großer Bedrängnis gewesen wären. Die Auszahlungen an die Abonnenten sind abgeschlossen“, informiert Sven Malz, Geschäftsführer des Tarifverbunds Ortenau GmbH.
Das bedeutet, dass alle TGO-Schüler-Abos die im April 2020 und/oder Mai 2020 aktiv waren und ganz normal bezogen sowie auch bezahlt wurden, erhalten für diese Monate eine Erstattung in Höhe des Eigenanteils (Eingangspreisstufe Schüler-Monatskarte) zurück. Die Erstattung geschieht automatisch und muss nicht gesondert beantragt werden. Abonnenten die ihr Abo vor April oder Mai gekündigt oder das Abo in dieser Zeit pausiert haben erhalten keine Erstattung. Es sind nur geleistete Zahlungen aus April und Mai erstattungsfähig.
Der Eigenanteil im Ortenaukreis entspricht der Eingangspreisstufe 1 der Schüler-Monatskarte zum Preis von 37,50 €. Das bedeutet, dass für Schüler-Abos der Preisstufe 1 32,80 € und für die Preisstufen 2 + 3 jeweils 37,50 € erstattet werden.