TGO-Mobilitätsgarantie

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr und Mobilitätsgarantie der TGO

"Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr" und "Mobilitätsgarantie TGO" sind seit dem Jahr 2009 eingeführte gesetzliche (Fahrgastrechte Eisenbahn) oder freiwillige (Mobilitätsgarantie) Serviceleistungen, siehe untenstehende Ausführungen:

HIER (22 KB) die Fahrgastrechte Eisenbahnverkehr ab 29.7.2009 und die Mobilitätsgarantie TGO ab 1.8.2009 als gesonderten Auszug der aktuellen TGO-Beförderungsbedingungen einsehen.

HIER (42 KB) Infoblatt "Häufig gestellte Fragen zu Kundenrechten im Eisenbahnverkehr bzw. TGO-Mobilitätsgarantie einsehen.

Eisenbahnkundenrechte seit 29. Juli 2009

Den Erstattungs-Antrag gibt es direkt bei der Deutschen Bahn AG am Fahrkartenverkaufsschalter oder unter www.FAHRGASTRECHTE.info
Zentraler Ansprechpartner für die Kundenrechte im Eisenbahnverkehr von über 50 Eisenbahnen in Deutschland ist das "Servicecenter Fahrgastrechte", Frankfurt am Main, Tel.: 030 586020920.

DB Fahrgastrechte INFO: Infoblatt und weiteres der Deutschen Bahn AG einsehen.

TGO-Mobilitätsgarantie seit 1. August 2009

Infoblatt und Erstattungsantrag zum downloaden/einsehen:

Infoblatt TGO-Mobilitätsgarantie (113 KB)* downloaden/einsehen!

Antrag TGO-Mobilitätsgarantie (142 KB)* downloaden/einsehen!


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