FAQs

(frequently asked questions) oder "häufig gestellte Fragen"

Möchten wir Ihnen hier - natürlich samt Antworten - vorstellen!

Gelten TGO-Fahrkarten in Bus und Bahn?

Ja. Durch den Zusammenschluss aller Verkehrsunternehmen zur Tarifverbund Ortenau GmbH (TGO) ermöglichen alle TGO-Fahrkartenarten innerhalb der gekauften Tarifzonen den freien Umstieg zwischen Bussen und Bahnen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des Ortenaukeises.

Fahrscheinentwerter (Punktekarte) defekt - was tun?

Melden Sie bitte defekte Fahrscheinentwerter direkt bei Antritt der Fahrt dem Fahrer (auch in den Triebwagen der SWEG) bzw. dem Zugbegleitpersonal. In diesen Fällen wird Ihnen Ihre Punktekarte unverzüglich persönlich gestempelt.

Fahrscheinautomat defekt - was tun?

Sollte der Fahrscheinautomat defekt sein, melden Sie dies bitte bei Fahrtantritt unverzüglich dem Fahrer (auch in den Triebwagen der SWEG) oder dem Zugbegleitpersonal. Die Fahrer von Bussen und das Zugbegleitpersonal kann Ihnen Fahrscheine verkaufen, die Fahrer der SWEG haben für diesen Fall sogenannte "Notfahrscheine" zur Verfügung.

Welche Zuggattungen sind "Nahverkehr" der TGO?

Nahverkehr auf der Schiene und damit mit TGO-Verbundfahrscheinen nutzbar sind folgende Zuggattungen der DB AG: RB (RegionalBahn), RE (RegionalExpress), IRE (InterRegioExpress). Nahverkehr auf der Schiene wird ferner durch die Triebwagen der SWEG betrieben. Züge der Gattungen EC, IC und ICE sind "Fernverkehr", dort gilt kein Verbundtarif, sondern ausschließlich der entsprechende Tarif der Deutschen Bahn AG.

Gelten in der TGO die DB-Tickets "Schönes-Wochenende-T.", "Baden-Württemberg-T.", "Quer-durchs-Land-T.", "Schülerferien-T." und die BahnCard?

Im Verbundgebiet der TGO gelten überregionale Tarife der DB AG in folgendem Umfang:
- "Schönes-Wochenende-Ticket": Gilt in Nahverkehrszügen, wenn Sie von außerhalb in die TGO hinein oder umgekehrt aus der TGO in ein anderes Verbundgebiet herausfahren. (Also nicht für Fahrten innerhalb der TGO).
- "Baden-Württemberg-Ticket": Gilt in Bus und Bahn im TGO-Gebiet.
- "Quer-durchs-Land-Ticket": Gilt in allen Nahverkehrszügen der TGO (DB Regio AG, SWEG).
- "SchülerFerienTicket Baden-Württemberg": Gilt in Bus und Bahn im TGO-Gebiet.
- "BahnCard": Reduziert nur Ticketpreise der DB AG, nicht die ohnehin vergünstigten Fahrkartenpreise des Tarifverbundes TGO (Ausnahme: "BahnCard 100" - siehe nächste Frage).

Wie gilt die "BahnCard 100" in der TGO?

"BahnCard 100": Wird im Schienennetz der Deutschen Bahn (DB) anerkannt, d.h. in der TGO in den Zügen von DB Regio AG und SWEG. Ferner gültig in den Bussen der RVS, Regionalbusverkehr Südwest GmbH (Südwestbus). Aufgrund der City-Ticket-Vereinbarung für den Bereich der Stadt Offenburg zudem gültig in allen Bussen innerhalb innerhalb des Stadtgebiet Offenburg, Offenburg-Griesheim und Offenburg-Windschläg.

Wer ist Ansprechpartner bei (Zug-)Verspätungen ?

Die Deutsche Bahn, DB Regio AG, hat einen speziellen Ansprechpartner:
RAN (Regionaler Ansprechpartner Nahverkehr) DB Regio AG. Telefon 01806/194 195
Alle anderen Verbundunternehmen können Sie direkt ansprechen, siehe Rufnummern im Service-Menü!

Schwerbehinderte Menschen

In den Verkehrsmitteln der TGO können schwerbehinderte Menschen unentgeltlich reisen, wenn sie folgende Ausweise mit Beiblatt und gültiger Wertmarke haben:
- Schwerbehindertenausweis (grün/orange)
- Ausweis zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (grün/orange)
Sollte im Ausweis das Merkzeichen "B" für eine ständige Begleitperson eingetragen sein, so reist diese ebenfalls unentgeltlich (dies auch bei Ausweisen ohne Wertmarke).
Es gilt das Schwerbehindertengesetz in der jeweils gültigen Fassung.
Tipp: Für Fahrten über das TGO-Gebiet hinaus nach Frankreich beachten Sie bitte, dass dort KEINE analoge Regelung gilt, d.h. Sie benötigen ab Kehl (und in der CTS-Buslinie 21 auch innerhalb von Kehl!) gültige Fahrkarten. Für Fahrten von der TGO nach Strasbourg (alle öffentlichen Verkehrsmittel) bieten sich an: EUROPASS-Fahrkarten

Gilt das "Job-Ticket" der TGO auch in der Freizeit?

Ja, es gilt für Sie persönlich - ist also nicht übertragbar - täglich auf der eingetragenen Zonenrelation. Darüber hinaus ist es am Wochenende als Netzkarte für die gesamte TGO gültig und Sie dürfen an diesen Tagen zudem einen Erwachsenen und zwei Kinder (oder alle eigenen Kinder) unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. Sämtliche Informationen zum Job-Ticket finden Sie hier: Job-Ticket

Gibt es kostenlose Wochenend-Regelungen bei Zeitkarten?

Ja. In der TGO kann jede Familie gemeinsam am Wochenende kreisweit mit Bus und Bahn mobil sein, wenn sie nur irgendeine TGO-Zeitkarte besitzt!!! Wie das geht? Durch folgende zwei Regelungen:
1) Alle Erwachsenenzeitkarten (Wochen-, Monats-, Jahreskarte, auch: Job-Ticket) gelten an Samstag, Sonn- und Feiertagen - ganz unabhängig von der eingetragenen Entfernung - ortenaukreisweit, d.h. im gesamten TGO-Netz. An diesen Tagen können Sie ferner einen Erwachsenen und zwei Kinder (oder alle eigenen) unter 15 Jahren kostenlos auf Ihre Karte mitnehmen!
2) Für die TGO-Schülermonatskarten gilt: Sie gelten montags bis freitags ab 14:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie an landeseinheitlichen Ferientagen (nicht an beweglichen Ferientagen) ganztägig als Netzkarte im gesamten TGO-Verbundgebiet, sowie in den Nachbarverbünden RVF (Regio-Verkehrsverbund Freiburg) und VSB (Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar) sowie im RVL (Regio Verkehrsverbund Lörrach) und WTV (Waldshuter Tarifverbund). Mehr dazu, siehe unter Fahrkarten / Schülermonatskarte / "Die fantastischen Fünf"!
Für den Familienausflug in der TGO wichtig: An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen können zudem Eltern und Geschwister (diese ohne Altersbeschränkung) kostenlos vom Inhaber der TGO-Schülermonatskarte in der TGO mitgenommen werden! Weil diese Regelung deutschlandweit (!) einmalig ist, bezieht sie sich natürlich ausschließlich auf das Verbundgebiet der TGO (den Ortenaukreis).

Was ist der günstigste Kindertarif?

--> Kinder unter 6 Jahren sind unentgeltlich, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson fahren. Diese kann bis zu 4 Kinder unter 6 Jahren bzw. alle Kinder der Familie unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen.
--> Kinderfahrpreise gibt es für die Altersstufe 6 bis 14 Jahre: Für gelegentliche Fahrten ist die "Einzelfahrkarte Kind" die günstigste Möglichkeit, für häufigere Fahrten die "Schülermonatskarte". Mit dieser kann der Karteninhaber an Wochenenden und Feiertagen zudem Eltern und Geschwister kostenlos und ortenaukreisweit mitnehmen!
--> Ab dem Tag, an dem das Kind 15 Jahre alt wird, gelten die Erwachsenentarife - die preiswerte Schülermonatskarte gibt's aber natürlich weiterhin für alle Schüler, Azubis und Studenten!
--> Wenn Sie als Erwachsener eine Zeitkarte haben (Ihr Kind aber nicht), beachten Sie die Möglichkeiten der kostenlosen Mitnahme von einem Erwachsenen und zwei Kindern (bzw. allen eigenen Kindern) unter 15 Jahren an Wochenenden im gesamten TGO-Verbundgebiet!

Gibt es kostenlose Kindermitnahmeregelungen?

Unsere Erwachsenen-Zeitkarten (Wochenkarte, Monatskarte Erwachsene, Jahreskarte, Job-Ticket, Senioren-Abo) haben den Zusatz-Bonus, dass Sie an Samstag, Sonn- und Feiertagen ortenaukreisweit fahren können und zusätzlich kostenlos einen Erwachsenen und zwei Kinder (oder alle eigenen) unter 15 Jahren mitnehmen können.
Unsere Tageskarten umfassen ebenfalls kostenfreie Kindermitnahmeregelungen:
- "Ortenaukarten":
Als Erwachsener können Sie je Ortenaukarte zwei Kinder (oder alle eigenen) unter 15 Jahren mitnehmen. Siehe: Ortenaukarte
- "EUROPASS 24h": Als Erwachsener können Sie bei Fahrten nach Frankreich zwei Kinder unter 12 Jahren mitnehmen, bei Fahrten innerhalb der TGO zwei Kinder (oder alle eigenen) unter 15 Jahren. Siehe: EUROPASS 24h, bzw. EUROPASS-Family 24h (Die Kindermitnahmeregelung gilt identisch auch für die EUROPASS-Mini 24h Fahrkarten).

"badisch24": Die geniale Tagesergänzungskarte, die Ihre TGO-Zeitkarte für 24 Stunden auf ganz Südbaden erweitert!

badisch24 ist eine Ergänzungskarte, die Ihre TGO-Zeitkarte (Wochen-, Monats-, Jahreskarte) für 24 Stunden auf ganz Südbaden, d.h. die Verbünde TGO, RVF, VSB, RVL und WTV ausweitet! Info unter: fanta5/badisch24

Gilt die Schülermonatskarte ab 14 Uhr wirklich in 5 Verkehrsverbünden (FANTA5)?

Ja! Stichwort "Die fantastischen Fünf" oder kurz "fanta5" siehe Info unter: fanta5/badisch24

Schülerferienaktion - kostenlos in den Sommerferien fahren, geht das !?!

Ganz einfach: Am Schuljahresende (Ende Juli) gibt es unter dem Stichwort "TGO-Schülerferienaktion" an den Fahrkarten-Schaltern bereits die September(!)-Schülermonatskarte, die man spätestens im September ggf. ohnehin gekauft hätte. Sie gilt für die netzweite Freifahrt in den gesamten Sommerferien (meist von Ende Juli bis Mitte September - genaue Infos werden jährlich aktuell veröffentlicht) in der TGO bzw. in den fanta5-Verbundgebieten (TGO, RVF, VSB, RVL, WTV). (Alternativ kann man ab Ende Juli am Fahrkartenautomat die Schüleraugustkarte kaufen, sie enthält den Aufdruck gültig August und September). Seit 2010 gibt es zusätzlich noch den Sommer-ohne-Grenzen für die kostenlose Fahrt im August (1. bis 31. August) nach Strasbourg!
Achtung: Die kostenlose Elternmitnahme an Samstag/Sonn- und Feiertagen auf eine TGO-Schülermonatskarte gilt landesweit einmalig ausschließlich an diesen Tagen und ausschließlich im Gebiet der TGO! Trotz Schülerferienaktion und Sommer-ohne-Grenzen gilt also: Eltern an Wochenenden nicht nach außerhalb der TGO mitnehmen - dran denken! ;-)

"Sommer ohne Grenzen" - was ist das?

EUROPASS-Nutzer haben schon lange keine Grenzen mehr im Nahverkehr zwischen dem Ortenaukreis und Strasbourg.
Aber seit 2010 können unter dem Stichwort "Sommer ohne Grenzen / Été sans frontières" zusätzlich noch alle Schüler/Azubis/Studenten mit ihrer ganz normalen TGO-Schülermonatskarte (August/September) kostenlos vom 1. bis 31. August nach und in Strasbourg alle Nahverkehrszüge, Busse und Trams benutzen!
Alle Infos zur jährlichen Schülerferienaktion und zum Sommer-ohne-Grenzen sieht man hier: Plakatwerbung
Achtung: Die kostenlose Elternmitnahme an Samstag/Sonn- und Feiertagen auf eine TGO-Schülermonatskarte gilt landesweit einmalig ausschließlich an diesen Tagen und ausschließlich im Gebiet der TGO! Trotz Schülerferienaktion und Sommer-ohne-Grenzen gilt also: Eltern an Wochenenden nicht nach außerhalb der TGO mitnehmen - dran denken! ;-)

Der Berechtigungsschein für die Schülermonatskarte - wozu ist er und wo kann man ihn in eine Fahrkarte eintauschen?

Viele Eltern bezahlen für ihre Kinder über die jeweilige Schule den sogenannten "Eigenanteil" und erhalten daraufhin ein Berechtigungsschein vom Schulsekretariat - der für den Eintausch in eine echte TGO-Schülermonatskarte bestimmt ist.
Wozu das Ganze?
Sie sparen Geld. Der Berechtigungsschein ist ein Indiz dafür, dass der wahre Fahrpreis (also der Preis der Schülermonatskarte vom Wohnort zum Schulort) höher ist, als der "Eigenanteil" den Sie bezahlen (der immer identisch zum Preis der preiswertesten Schülermonatskarte für die kürzeste Distanz ist). Daher erhalten Sie zunächst einen Gutschein (den Berechtigungsschein), den Ihr Kind dann in die echte und höherpreisige TGO-Fahrkarte für die konkrete Fahrdistanz umtauschen muß (Achtung: Der Schein berechtigt nicht zur Fahrt in Bussen und Bahnen - unbedingt rechtzeitig eintauschen!). Der Ortenaukeis (nicht die TGO) bezahlt die Fahrpreisdifferenz und sorgt damit dafür, dass Sie immer nur soviel für die Fahrt zur nächstgelegenen Schule Ihres Kindes bezahlen, wie alle anderen Eltern, deren Kinder ohnehin innerhalb der kürzesten Tarifzonenentfernung zur Schule gehen!
Wo kann man Berechtigungsscheine in die echte TGO-Schülermonatskarte umtauschen?
Fragen Sie bitte unbedingt das Schulsekretariat, dort gibt es die regional richtige Antwort. Allgemein gilt, dass man bereits ab dem 25. eines Monats für den Folgemonat in den Bussen und an den besetzten TGO-Fahrkartenschaltern (aber NICHT bei der Deutschen Bahn!) umtauschen kann. Bitte nicht am 1. eines Monats ... da kommen alle auf die Idee und der Fahrplan der Busse kann dann kaum oder nicht mehr eingehalten werden! Eine Übersicht über alle besetzten TGO-Verkaufsstellen - mit Hinweis auf Eintauschstellen für die Berechtigungsscheine - finden Sie unter dem Stichwort Fahrkartenverkaufsstellen im Downloadbereich unter: Fahrkarten

Warum hat der "EUROPASS 24h" eine abweichende Altersgrenze bei der Kindermitnahme nach Frankreich?

EUROPASS 24h bzw. EUROPASS-Family 24 h (je auch als Mini) sind binationale Fahrkarten. Aufgrund der deutsch-französischen Zusammenarbeit ist eine abweichende Altersgrenze (unter 12 Jahre alt) für die Mitnahme von Kindern nach Frankreich leider unumgänglich. Innerhalb der TGO gilt die gewohnte Altersgrenze (unter 15 Jahre alt) für die Mitnahme von Kindern.

Gilt die "EUROPASS-Monatskarte" neben Strasbourg Eurométropole auch in der gesamten TGO?

Die EUROPASS-Monatskarte gilt in der Stadtverband Strasbourg Eurométropole und in einem Teil der TGO (Bereich Kehl/Neuried/Appenweier/Offenburg), wo sie am stärksten genutzt wird. Um die Monatskarte nicht unnötig zu verteuern, wird für diejenigen Fahrgäste, die die gesamte TGO benötigen, eine spezielle Zusatzkarte angeboten. Die Gültigkeit der EUROPASS-Monatskarte kann also durch zusätzlichen Kauf der "TGO-Zusatzkarte EUROPASS-Monatskarte" auf die geamte TGO ausgedehnt werden! Siehe: EUROPASS-Monatskarte
(Die ebenfalls erhältliche EUROPASS-Monatskarte-"Mini" gilt ausschließlich in der TGO-Tarifzone 2 ("Kehl") und im Stadtverband Strasbourg Eurométropole)). 

KONUS - was ist das, wo gilt das?

KONUS bedeutet "KOstenfreie NUtzung des ÖPNV für Schwarzwaldtouristen" und bedeutet, dass Sie als Übernachtungsgast im Süd- und Mittelschwarzwald - falls Sie in einer KONUS-Gemeinde übernachten - eine KONUS-Kurkarte erhalten. Diese berechtigt zur freien Nutzung aller Busse und Bahnen in diesem Gebiet (die TGO ist auch dabei). Hier alle weiteren Infos: KONUS

Mitnahme von Hunden

Für Hunde ist der streckenbezogene Fahrpreis der "Einzelfahrkarte Kind" zu entrichten. Bei Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für einen Hund gilt der entsprechende Erwachsenenfahrpreis. Diese Regelungen gelten auch für die Mitnahme eines Hundes in der 1. Klasse in Zügen der DB Regio AG innerhalb des TGO-Verbundgebiets.
Kleine Hunde in geeigneten Transportbehältnissen und Blindenführhunde
, die einen Blinden begleiten, werden unentgeltlich befördert.
Bei Tages-, 24h- und Zeitkarten kann innerhalb der TGO im Rahmen der jeweiligen Kindermitnahmeregelung anstelle eines Kindes auch ein Hund mitgenommen werden (maximal zwei Hunde). Somit steht dem Familienausflug - mit Hund - nichts mehr im Wege.

Achtung: Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhunde) ist in allen Bussen und Zügen ausgeschlossen.

Fundsachen, verlorene Gegenstände

Liegen gelassene oder verlorene Gegenstände? Jetzt sollten Sie sich zügig an das jeweils genutzte Verkehrsunternehmen wenden. Siehe: Fundsachen

HandyTicket - wie geht das?

"HandyTicket fanta5" - mehr als genial: Nicht nur die Einzelfahrkarte für die TGO ist erhältlich. Sondern auch verbundüberschreitende Tickets für Fahrten im Bereich TGO, RVF, VSB, RVL, WTV (sogenannte Zone-Strecke-Zone Tarife) und die ebenfalls in diesem Gebiet gültige "badisch24" Tagesergänzungskarte! Da dem System "HandyTicket Deutschland" angehörend, können Sie nach einmaliger Anmeldung beim HandyTicket fanta5, dann auch Fahrkarten in anderen Regionen mit Ihrem Handy beziehen (z.B. Hamburg, Dresden, Nürnberg, Rhein-Ruhr ....).
Alle Infos siehe: HandyTicket fanta5

Was wurde aus der Stadtgemeinschaft Strasbourg (CUS)?

Die ehemalige Stadtgemeinschaft Strasbourg (Communauté Urbaine de Strasbourg / CUS) wurde zum 01.01.2015 durch den Stadtverband Straßburg (Strasbourg Eurométropole) ersetzt. Diese Änderung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeiten im EUROPASS-Fahrkartensortiment! Es handelt sich lediglich um eine Umbenennung auf französischer Seite.