Maskenpflicht in Bus und Bahn bleibt
Landesregierung hält an Maskenpflicht im ÖPNV fest
Eine korrekt über Mund und Nase getragene FFP2-Maske oder medizinische Maske in Bussen, Bahnen und Bahnhöfen ist Pflicht.
In Baden-Württemberg hält die Landesregierung weiter an einer Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr fest. Gemäß der neuen Corona-Landesverordnung müssen Fahrgäste ab 6 Jahren bei Fahrten in Bussen und Bahnen auch weiterhin Mund und Nase bedecken. Allerdings reicht hierfür ab Sonntag, 3. April 2022, eine medizinische OP-Maske aus. Eine FFP2-Maske wie bisher ist dann nicht mehr zwingend erforderlich, kann natürlich aber auch weiterhin getragen werden.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske an ÖPNV-Haltestellen im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann. Ausgenommen sind auch Haltestellen, die mit einem Wetterschutz zum Schutz der Wartenden ausgestattet sind, wenn die Konstruktion des Wetterschutzes die zuverlässige Einhaltung des Mindestabstands gestattet und einen dauerhaften Luftaustausch ermöglicht. In den Fahrzeugen sowie in geschlossenen Haltestellen muss weiterhin eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske getragen werden.
Aktuelle Informationen zur Maskenpflicht und zur Corona-Landesverordnung gibt es auf der Website der Landesregierung Baden-Württemberg.