FFP-2 Pflicht in Bus und Bahn
Bundesregierung beschließt mit 4. Bevölkerungsschutzggesetz Pflicht zum Tragen von FFP-2 / KN95 / N95 im ÖPNV in Kreisen mit einer Inzidenz über 100 ab Montag 25. April 2021
Ab Montag 25. April 2021 gilt in ganz Baden-Württemberg in Landkreisen, deren Inzidenzwerte drei Tage in Folge über 100 liegen, eine Pflicht zum Tragen von FFP-2 / KN95 / N95 Masken im ÖPNV für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens. Das bedeutet, dass auch die Fahrgäste des Tarifverbund Ortenau (TGO) bei ihrer Fahrt mit Bus und Bahn entsprechende Masken getragen werden müssen, die Mund und Nase bedeckt. Sofern die Inzidenz wieder unter 100 liegen sollte, kann wie bisher eine medzinische Maske (sog. "OP-Maske") genutzt werden.
Die TGO appelliert weiterhin an all ihre Fahrgäste die bekannten Hygieneregeln (regelmäßig Hände waschen und in Armbeuge husten und niesen) dringend zu befolgen. Außerdem ist wichtig, dass die Fahrgäste sich über die komplette Zug- und Buslänge verteilen. Die Verkehrsunternehmen der TGO halten trotz Einschränkungen des öffentlichen Lebens und sinkender Fahrgastzahlen das Leistungsangebot auf hohem Niveau, damit die Fahrgäste ausreichend Platz finden.
Zudem weist die TGO auf die weiterhin bestehende Verpflichtung zum Kauf eines gültigen Fahrausweises hin. Vielfach sind Fahrgäste leider der Meinung, dass durch die Sperrung des Vordereinstiegs im Bus der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) kostenfrei wäre. Dies ist und war nie der Fall. Die TGO möchte daher nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass trotz geschlossenem Vordereinstieg jeder Fahrgast im Besitz eines gültigen Fahrscheins sein muss.
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Coronavirus (COVID-19) und seine Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr bietet die TGO gesammelt im Internet unter: www.ortenaulinie.de/corona
Vielen Dank für die Unterstützung und bleiben Sie gesund!
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