Kleines 1x1 des ÖPNV
(Wer ist für was zuständig und warum ...)
Der ÖPNV soll für den Kunden einfach und logisch sein: Ticket kaufen, einsteigen, fahren, umsteigen, aussteigen, fertig. Und zurück genauso. Mit geringem Informationsaufwand schnell und komfortabel ans Ziel kommen!
Mit welchem Verkehrsunternehmen gerade gefahren wird, wer den Fahrplan festlegt und wer das Ticketsortiment? Informationen, die zum Fahren nicht gebraucht werden, für das Verständnis der Gesamtzusammenhänge aber manchmal notwendig sind.
Die grundsätzliche Aufgabenverteilung im ÖPNV
Oder: Wer entscheidet eigentlich was im öffentlichen Verkehr? Hier ein Überblick bezogen auf die Ortenau:
- Tarifverbund Ortenau GmbH, TGO:
Tarifgestaltung, Ticketsortiment, Werbung für ÖPNV im Verbundgebiet, Service-Hotline.
Die TGO ist weder Betreiber von Bus- oder Schienenverkehren noch Besteller dieser Verkehrsleistungen.
- Ortenaukreis:
Vergabe der Linienkonzessionen und Genehmigung der Fahrpläne im straßengebundenen ÖPNV. Der Kreis ist nach dem ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg (ÖPNVG) Aufgabenträger - Besteller - für den Busverkehr im Kreisgebiet. Der Landkreis genehmigt ferner die von den großen Kreisstädten eigenständig organisierten und finanzierten Stadtbussysteme.
- Land Baden-Württemberg:
Fahrplanentwurf und Bedienungshäufigkeit im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Das Land ist nach dem ÖPNVG Aufgabenträger - Besteller - für den SPNV. Entscheidungsebene ist das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM). Für Planung und Umsetzung wurde die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, NVBW, in Stuttgart gegründet.
- Nahverkehrsunternehmen auf Straße und Schiene:
Die Verkehrsunternehmen des straßengebundenen ÖPNV sorgen bei eigenwirtschaftlicher Verantwortung für die Bedienung im Linienverkehr, der mit modernsten Fahrzeugflotten im Kreisgebiet erbracht wird.
Die Unternehmen auf der Schiene betreiben die vom Aufgabenträger bestellten Verkehrsleistungen ebenfalls mit mehrheitlich modernem und komfortablem Wagenmaterial.
Alle Verkehrsunternehmen stellen ihr Leistungsangebot in Form von Falt- oder Taschenfahrplänen, Kursbüchern oder auf ihren Internetauftritten dar. Ferner können über die elektronische Fahrplanauskunft auf dieser TGO-Internetseite, sowie über die telefonische TGO-Fahrplan-Hotline alle angebotenen ÖPNV-Verbindungen eingesehen oder abgefragt werden.