Maskenpflicht im ÖPNV ab Montag 27. April
„Alltagsmasken“ in Bus und Bahn
Ab dem 27. April 2020 gilt in Baden-Württemberg die Maskenpflicht. Beim Einkaufen und im ÖPNV müssen sogenannte „Alltagsmasken“ getragen werden, die Mund und Nase bedecken.
Das bedeutet, dass auch die Fahrgäste der TGO bei ihrer Fahrt mit Bus und Bahn eine Maske tragen müssen, die Mund und Nase bedeckt. Neben den herkömmlichen einfachen – nicht medizinischen – Alltagsmasken können auch Schals, Tücher oder Buffs über Mund und Nase gezogen werden.
Die TGO appelliert weiterhin an seine Fahrgäste, die bekannten Hygieneregeln (regelmäßig die Hände waschen und in Ihre Armbeuge husten und niesen) dringend zu befolgen. Außerdem ist wichtig, dass die Fahrgäste sich über die komplette Zug- und Buslänge verteilen. Die Verkehrsunternehmen der TGO halten trotz Einschränkungen des öffentlichen Lebens und sinkender Fahrgastzahlen das Leistungsangebot auf hohem Niveau, damit die Fahrgäste ausreichend Platz finden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Coronavirus und seine Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr sind unter ortenaulinie.de/corona gesammelt.
Vielen Dank für die Unterstützung! Bleibt gesund!
Weiterführende Infos zur Maskenpflicht und Anleitungen für DIY-Masken
Meldung des Land Baden-Württemberg zur Maskenpflicht
Anleitungen für eigene Masken (Land BW)
FAQs zur Maskenpflicht